§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Inox Behälter GmbH, Steller Straße 65, 27755 Delmenhorst, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Patrick Schwarzer (im Folgenden: Inox Behälter GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit die Verträge nicht über den Internet-Shop abgeschlossen werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
c) Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt individuell aus Bestellung und Annahme. Hierbei sind die Angebote der Inox Behälter GmbH zunächst freibleibend und unverbindlich und erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Dieses kann durch Inox Behälter GmbH, soweit keine abweichende Bindungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich angenommen werden. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Inox Behälter GmbH und dem Kunden zustande.
§ 2 Lieferung
a) Allgemeines
Soweit nichts anderes vereinbart, ist Lieferung „ab Werk“ bzw. „ab Lager“ vereinbart. Die Leistung der Inox Behälter GmbH ist stets ab Werk Delmenhorst, sofern nicht anders gekennzeichnet. Eine Versicherung der Waren gegen Transportschäden erfolgt nur aus ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Soweit nicht eine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Versendung von Waren nach eigenem Ermessen der Inox Behälter GmbH ohne Haftung für die billigste Verfrachtung. Die Inox Behälter GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Für eventuell entstehende Transportschäden ist die Inox Behälter GmbH niemals haftbar zu machen.
b) Teillieferungen
Die Inox Behälter GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Inox Behälter GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger, zeitgerechter oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Inox Behälter GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Inox Behälter GmbH dazu, die Lieferung mindestens um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Inox Behälter GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Inox Behälter GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
In keinem Fall kann der Kunde ohne das ausdrückliche Einverständnis der Inox Behälter GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten. In jedem Fall muss der Kunde der Inox Behälter GmbH ihre bis dahin geleisteten Aufwände und Gewinne ersetzen, mindestens jedoch 80% der Auftragssumme.
e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Inox Behälter GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
f) Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und setzen die Klärung aller technischen Fragen voraus.
§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und der gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Inox Behälter GmbH in Delmenhorst vereinbart wird.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Inox Behälter GmbH eingeht, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Inox Behälter GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 25 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Inox Behälter GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
d) Preisanpassung
Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten kann Inox Behälter GmbH die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
c) Spezielle Regelungen für Werkverträge
Soweit ein Werkvertrag vorliegt, ist die Vergütung mit Abnahme des Werkes fällig. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen abnimmt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Inox Behälter GmbH dem Kunden bei Abnahmefähigkeit ausdrücklich diese Frist zur Abnahme gesetzt hat.
Werden von der Inox Behälter GmbH individuell beim Kunden Werke in das Gebäude des Kunden eingepasst und damit mit diesem fest verbunden, so ist die Inox Behälter GmbH berechtigt, nach Mitteilung der Fertigstellung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 % des Gesamtpreises zu verlangen.
Für den Fall, dass das vereinbarte Werk durch Verschulden des Kunden nicht fertiggestellt werden kann, hat die Inox Behälter GmbH dennoch den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Soweit Inox Behälter GmbH nach Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, etc. des Kunden zu liefern hat, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde unzutreffende oder unvollständige Daten liefert und als Folge hiervon eine Abweichung der Ware von der vom Kunden benötigten Beschaffenheit auftritt. Diese Abweichung stellt keinen Mangel dar. In diesen Fällen liegt die Verantwortung der Eignung für den bestimmungsgemäßen Einsatz beim Kunden. Soweit sich im Rahmen der Leistungserbringung herausstellt, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch mit den bei Beauftragung zugrunde gelegten und durch den Kunden angegebenen Daten oder Informationen nicht zu gewährleisten ist, wird Inox Behälter GmbH auf Kosten des Kunden die erforderlichen Anpassungen vornehmen, wenn dies für Inox Behälter GmbH möglich und zumutbar ist.
b) Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Inox Behälter GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Der Kunde hält Inox Behälter GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Inox Behälter GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Inox Behälter GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Inox Behälter GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
d) Mitwirkungspflicht
Dem Kunden obliegt es, Inox Behälter GmbH in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Daten und Informationen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
a) Allgemein
Die von der Inox Behälter GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Inox Behälter GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der Inox Behälter GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde der Inox Behälter GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Inox Behälter GmbH entstandenen Ausfall.
c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an der Inox Behälter GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Inox Behälter GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. der Inox Behälter GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für der Inox Behälter GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Inox Behälter GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Inox Behälter GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Inox Behälter GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der Inox Behälter GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für der Inox Behälter GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an der Inox Behälter GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Inox Behälter GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Inox Behälter GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Inox Behälter GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
f) Versicherung der Vorbehaltsware
Inox Behälter GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art auf Kosten des Kunden zu versichern, sofern er nicht nach einer entsprechenden Aufforderung den Abschluss einer derartigen Versicherung nachweist. Ansprüche aus dieser Versicherung werden in Höhe der Forderung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im Voraus an die Inox Behälter GmbH abgretreten. Die Inox Behälter GmbH ist berechtigt die Abtretung dem Versicherer anzuzeigen.
g) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist der Inox Behälter GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 6 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Erhalt der Ware. Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware oder aufgrund von Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Produktabbildungen dienen nur zur Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung der Beschaffenheit der Ware dar.
b) Rügeobliegenheit
Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware und verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
c) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers von Inox Behälter GmbH. Dies gilt auch, wenn „frachtfrei“ vereinbart worden ist, bei Teillieferungen, wenn der Kunde die Ware selbst abholt oder diese durch Inox Behälter GmbH selbst ausgeliefert wird. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.
d) Nacherfüllung
Im Falle eines Mangels leistet die Inox Behälter GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
f) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Eine Haftung auf Schadensersatz für Mängel und Mangelfolgeschäden wird nur gemäß der in § 7 getroffenen Regelungen übernommen.
g) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
h) Garantie
Soweit die Inox Behälter GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und /oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Inox Behälter GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
§ 7 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Inox Behälter GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Inox Behälter GmbH haftet im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Inox Behälter GmbH in Delmenhorst vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.